Anmelden | Warenkorb  |  Kasse   
Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Outdoor-Corner 1 Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Outdoor-Corner erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Waren durch den Kunden. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. (2) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Sie kann nach Wahl von Outdoor-Corner innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen werden oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. (3) Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird Outdoor-Corner den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. (4) Etwaige Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von einem berechtigten Vertreter von Outdoor-Corner schriftlich bestätigt werden. 3 Preise (1) Etwaige Änderungen, z.B. im Zusammenhang mit Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erteilung des Auftrages erfolgen, gehen zugunsten oder zu Lasten von Outdoor-Corner, ohne dass etwaige Erhöhungen den Kunden zu Rückgängigmachung des Auftrages Veranlassung geben können. (2) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Transport- und Verpackungskosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 4 Widerrufsbelehrung1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Nicht Rücksendefähig sind Hygieneartikel, Artikel ohne oder mit beschädigter Originalverpackung und Unterwäsche, Bikinis, Badehosen und ähnliches. Kann eine Originalverpackung aufgrund ihrer Beschädigung nicht mehr benutzt werden, wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt - sofern dieser für die Beschädigung verantwortlich ist. Der Widerruf ist zu richten an: Fa. Outdoor-Corner Vertreten durch Sandra Lenhardt Fax.: +49 8382 2744346 E-Mail: info@outdoor-corner24.info Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3 Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Reduzierte Ware ist von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen! Anhang: § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. § 312 c BGB Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist. Der Unternehmer hat bei von ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen zu legen. (2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, und zwar 1. bei Finanzdienstleistungen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung oder, wenn auf Verlangen des Verbrauchers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags; 2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher. Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Falle aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann. (3) Bei Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Unternehmer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt. (4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weiter gehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt. § 1 BGB-Info V Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen (1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312 c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen zur Verfügung stellen: 1. seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung, 2. die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird, 3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen diesem, seinem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten, 4. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie darüber, wie der Vertrag zu Stande kommt, 5. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat, 6. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen, 7. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, über die Grundlage für seine Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht, 8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden, 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung, 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe, einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat, 11. alle spezifischen, zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden, und 12. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises. (2) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen muss der Unternehmer dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ferner folgende Informationen zur Verfügung stellen: 1. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde, 2. gegebenenfalls den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind, 3. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen, 4. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrags zu Grunde legt, 5. eine Vertragsklausel über das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht, 6. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen, 7. einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang und 8. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fallen. (3) Bei Telefongesprächen hat der Unternehmer dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur Informationen nach Absatz 1 zur Verfügung zu stellen, wobei eine Angabe gemäß Absatz 1 Nr. 3 nur erforderlich ist, wenn der Verbraucher eine Vorauszahlung zu leisten hat. Satz 1 gilt nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher darüber informiert hat, dass auf Wunsch weitere Informationen übermittelt werden können und welcher Art diese Informationen sind, und der Verbraucher ausdrücklich auf die Übermittlung der weiteren Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung verzichtet hat. (4) Der Unternehmer hat dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen in Textform mitzuteilen: 1. die in Absatz 1 genannten Informationen, 2. bei Finanzdienstleistungen auch die in Absatz 2 genannten Informationen, 3.bei der Lieferung von Waren und sonstigen Dienstleistungen ferner a) die in Absatz 2 Nr. 3 genannten Informationen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen sind, sowie b) Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen. Zur Erfüllung seiner Informationspflicht nach Absatz 1 Nr. 10 über das Bestehen des Widerrufs oder Rückgaberechts kann der Unternehmer das in § 14 für die Belehrung über das Widerrufs oder Rückgaberecht bestimmte Muster verwenden. Soweit die Mitteilung nach Satz 1 durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt, sind die Informationen nach Absatz 1 Nr. 3 und 10, Absatz 2 Nr. 3 sowie Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form mitzuteilen. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Paketversandfähige Sachen sind an Outdoor-Corner zurückzusenden. Kann der Verbraucher die empfangenen Leistungen nicht ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Outdoor-Corner gegebenenfalls insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu Euro 40,00 beträgt, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Outdoor-Corner mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Ende der Widerrufsbelehrung. 5 Liefer- und Leistungszeit (1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch einen berechtigten Vertreter von Outdoor-Corner. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Outdoor-Corner die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Outdoor-Corner oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat Outdoor-Corner auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Outdoor-Corner, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist Outdoor-Corner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Outdoor-Corner von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Outdoor-Corner nur berufen, wenn Outdoor-Corner den Kunden hierüber benachrichtigt hat. (4) Sofern Outdoor-Corner die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Werts des davon betroffenen Vertragsbestandteils für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dies tritt ab der 9. Woche ein. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Verkäufer. (5) Outdoor-Corner ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. (6) Falls vereinbart ist, dass der Kunde seinen Auftrag an Outdoor-Corner , z.B. bezüglich Maße, Design, Modell, noch näher spezifizieren wird und der Kunde die für die Spezifikation vereinbarte Frist überschritten hat, so geht eine dadurch entstandene Verzögerung in der Lieferung nicht zu Lasten von Outdoor-Corner, Outdoor-Corner behält sich das Recht vor, den nicht rechtzeitig spezifizierten Auftrag ganz oder teilweise zu streichen. (7) Falls eine Ware von Outdoor-Corner unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle dem Kunden nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren; auch eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche auf Grund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechten durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens des Kunden führen. (8) Falls der Kunde die Ware bei Ankunft nicht sofort in Empfang nimmt, so gehen alle daraus erwachsenden Kosten zu Lasten des Kunden. Outdoor-Corner bleibt es vorbehalten die Ware an einen Dritten zu verkaufen bzw. den ursprünglichen Kunden für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen. 6 Gefahrenübergang (1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung von Outdoor-Corner oder den Lieferanten von Outdoor-Corner an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Outdoor-Corner oder das Lager von Outdoor-Corner verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Outdoor-Corner unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. (2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. (3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet. 7 Gewährleistung und Haftung (1) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel werden nur dann anerkannt und sind nur zulässig, wenn sie innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und schriftlich erfolgen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Beanstandungsfrist zwei Monate. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mangelrüge innerhalb von einem Jahr nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns zugeht. (2) Maße und Mengen der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen von 10 % nach oben oder unten sind zulässig und zu tolerieren. (3) Kleine Abweichungen in Format, Farbe, Material usw. sowie Farbabweichungen beim Druck aufgrund der Materialbeschaffenheit, werden vom Besteller toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. (4) Bei berechtigten Beanstandungen ist Outdoor-Corner nach Wahl des Kunden unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragwertes verpflichtet, es sei denn, es wurde eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware abgegeben oder Outdoor-Corner bzw. den Erfüllungsgehilfen von Outdoor-Corner fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde jedoch das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. (5) Die Haftung von Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Outdoor-Corner oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. (6) Kein Haftungsausschluss besteht bei Personen- bzw. Körperschäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. (7) Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der vertraglichen Leistungen, bei Verbrauchern nach zwei Jahren. (8) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unabhängig in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben. 8 Eigentumsvorbehalt (1) Ist der Kunde Verbraucher, behält sich Outdoor-Corner das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Outdoor-Corner das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Outdoor-Corner berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Outdoor-Corner erklärt diesen ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch Outdoor-Corner liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Outdoor-Corner ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. (2) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Outdoor-Corner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Outdoor-Corner der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Outdoor-Corner die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten seiner Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall. (3) Der Besteller ist berechtigt die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Outdoor-Corner jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich Mehrwehrsteuer) ab, die ihm aus der Wiederveräußerung an seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Outdoor-Corner, die Forderung selber einzuziehen, bleibt davon unberührt. Outdoor-Corner verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder die Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens kann Outdoor-Corner verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. (4) Wird die Kaufsache mit anderen, Outdoor-Corner nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Outdoor-Corner das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller Outdoor-Corner anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum für Outdoor-Corner. (5) Outdoor-Corner verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Outdoor-Corner. 9 Zahlung (1) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von Outdoor-Corner sofort fällig und spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Outdoor-Corner ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Outdoor-Corner berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auch auf die Hauptleistung anzurechnen. (2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Outdoor-Corner über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks bedarf der schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung; hierbei gilt die Zahlung als erfolgt, wenn die Frist von 7 Tagen nach der Einlösung des Schecks verstrichen ist. (3) Gerät der Kunde in Verzug, so ist Outdoor-Corner berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen wie folgt in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist (Verzugseintritt nach 30 Tagen) ist der Nettobetrag für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 Abs. 1 des Diskontsatz Überleitungs- Gesetzes (DÜG) vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) zu verzinsen, derzeit also mit insgesamt 6,97 % p. a. (Stand 01.01.2003). (4) Wenn Outdoor-Corner Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist Outdoor-Corner berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Outdoor-Corner einen Scheck angenommen hat. Outdoor-Corner ist in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das gleiche Recht behält sich Outdoor-Corner bei Erstbestellern und Sonderanfertigungen vor. 10 Copyright Der Besteller verpflichtet sich, Outdoor-Corner völlig von Ansprüchen Dritter bzgl. des Copyrights der Bestelleraufträge freizustellen. Des Weiteren erteilt der Besteller Outdoor-Corner die Genehmigung, für ihn gefertigte Artikel abzulichten, in den jeweiligen Katalogen, Broschüren oder Internetseiten von Outdoor-Corner darzustellen und als Muster oder auch auf Messen zu verwenden. 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit (1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Outdoor-Corner und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile, Outdoor-Corner und Kunde, der Geschäftssitz der Fa. Outdoor-Corner , soweit eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und des Gerichtsstands rechtlich zulässig ist. Alle Preisangaben verstehen sich einschließlich z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Dekorationsmaterial ist nicht im Lieferumfang enthalten. Technische Änderungen und Irrtum vorbehalten!




Warenkorb
Zeige mehr
0 Produkte
0.00EUR

Anmelden
Willkommen Gast

E-Mail Adresse:

Passwort:(Passwort vergessen?)

Noch nicht registriert?
Hier klicken um ein
neues Konto zu erstellen.


Webshop von CPLoaded suchmaschinenoptimierte Shopsysteme